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Bei der Qualitätskontrolle
werden die Produkte sowohl auf wertgebende, als auch auf wertmindernde
Inhaltsstoffe kontrolliert. Wertgebende Inhaltsstoffe sind
z.B. Vitamine, Mineralstoffe und Spurenelemente, wertmindernde
sind z.B. Pflanzenschutzmittelrückstände, toxische
(giftige) Schwermetalle, wie Blei, Cadmium und Quecksilber,
Konservierungsmittel (die Lebensmittel des Vertragswaren-Sortimentes
dürfen keine synthetischen Konservierungsmittel enthalten),
radioaktive Isotope usw.
Die Proben werden in Reformhäusern in ganz Deutschland gekauft und entsprechend untersucht.
Die Untersuchungen werden unter Zuhilfenahme aller modernen Möglichkeiten, die die Analytik bietet, durchgeführt. Es kommen Atomabsorptions-Spektrophotometer (AAS), Gaschromatographen (GC), Gelchromatograph (GPC), Flüssigkeitschromatograph (HPLC), Spektralphotometer(SP), Dünnschichtchromatographie (DC) und natürlich alle anderen klassischen Untersuchungsmethoden zum Einsatz.
In Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Hersteller wird der erkannte Fehler in kürzester Zeit abgestellt. Bei Fehlern, die eine Gesundheitsgefährdung vermuten lassen oder wo gesetzliche Vorschriften nicht eingehalten werden, wird das Produkt sofort aus dem Handel gezogen. Das bedeutet, dass der jeweilige Hersteller informiert wird, dass ab sofort das aufgefallene Produkt nicht mehr in den Handel gelangen darf. Die Reformhäuser werden informiert, das Produkt aus den Regalen zu nehmen. Die Großhändler müssen ihre entsprechenden Vorräte dieses Produktes an die Hersteller zurückgeben.
Mehr Informationen zum Thema finden Sie auf der Seite Produktsicherheit |